1. Die Forderungsbearbeitung durch Helios Inkasso GmbH erfolgt unter Ausschluss jeder Haftung für Fahrlässigkeit. Dieser Haftungsausschluss bezieht sich auch für Originalurkunden und Unterlagen, welche vom Auftraggeber eingereicht worden sind.
2. Der Inkassoauftrag kann vom Auftraggeber unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen jeweils zum Monatsende gekündigt werden. Sind bereits gerichtliche Schritte oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet worden, Zahlungen vom Schuldner geleistet oder bereits in Aussicht gestellt, so ist die Kündigung des Auftrages erst nach Erstattung der entstandenen Kosten (Gebühren, Auslagen, Provisionen) zulässig. Sollte Helios Inkasso GmbH wegen fehlender Informationen oder der weiteren Überlassung von Unterlagen zur weiteren Bearbeitung des Auftrages nicht in der Lage sein, so ist Helios Inkasso GmbH berechtigt, den Auftrag umgehend abzuschließen und die ihr entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.
3. Während der Dauer des Inkassomandates darf die Forderung vom Auftraggeber nicht selbst weiterbearbeitet und auch keiner anderen Stelle (Inkassobüro, Rechtsanwalt) zur Bearbeitung übergeben werden. Im Falle der Zuwiderhandlung, insbesondere bei Verzicht oder Vergleichsabschluss durch den Auftraggeber wird die Provision, berechnet nach der Gesamtforderung des Auftrages, fällig. Der Provisionsanspruch von Helios Inkasso GmbH entsteht dann auch auf Zinszahlungen, Warenrücknahme und Gutschriften durch den Auftraggeber. Unberührt bleibt hiervon die Erstattung der tatsächlichen Auslagen (Gerichtskosten, Anschriftenermittlungskosten etc.).
4. Zahlungen des Schuldners oder Dritter an den Auftraggeber, welche sich auf die Forderung beziehen, sind Helios Inkasso GmbH sofort anzuzeigen. Eine unterlassene oder zu späte Mitteilung kann für den Schuldner kreditschädigend sein und den Auftraggeber ggf. zu Schadensersatz verpflichten
5. Die der Helios Inkasso GmbH für die Durchführung des Verfahrens entstehenden Kosten sind vom Auftraggeber zu vergüten, sofern sie nicht vom Schuldner erstattet werden.
6. Helios Inkasso GmbH hat das Recht, dem Schuldner angemessene Teilzahlungen zu gewähren. Vergleiche mit dem Schuldner bedürfen der Einverständniserklärung des Auftraggebers.
7. Helios Inkasso GmbH ist berechtigt, alle zur Einziehung der Forderung erforderlichen Maßnahmen in die Wege zu leiten. Sollten die außergerichtlichen Bemühungen von Helios Inkasso GmbH nicht ausreichen, so ist Helios Inkasso GmbH berechtigt, für die Durchführung des gerichtlichen Verfahrens ihre Vertragsanwälte einzuschalten.
8. Gerichtsstand für die Auftragserteilung ist Düsseldorf. Besondere Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
Stand: 01. April 2006.